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Arzthaftungsrecht
Aufklärungsverschulden
Eine Heilbehandlung ist ohne Rücksicht auf den damit verfolgten Zweck und den
erreichten Erfolg ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit eines
Patienten. Von daher muss der Arzt vorab den Patienten über die Diagnose,
die Art und Weise der Durchführung und die Risiken einer Operation/einer
medizinischen Behandlung aufklären, des Weiteren welche Maßnahmen zur
Sicherung des Heilerfolges notwendig sind. Ferner ist der Arzt zu einer
Aufklärung über mögliche wirtschaftliche bzw. versicherungsrechtliche
Folgen der Behandlung aufkärungspflichtig. Frau Rechtsanwältin Meier ist
seit mehr als 20 Jahre auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechtes
spezialisiert. Sie ist Mitherausgeberin des Handbuches Medizinrecht und
verfasste dort die Darstellung über das Aufklärungsverschulden. Sie
referiert regelmäßig in dem Fachanwaltskurs Medizinrecht das
Haftungsrecht.
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