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Arzthaftungsrecht

Aufklärungsverschulden

Eine Heilbehandlung ist ohne Rücksicht auf den damit verfolgten Zweck und den erreichten Erfolg ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit eines Patienten. Von daher muss der Arzt vorab den Patienten über die Diagnose, die Art und Weise der Durchführung und die Risiken einer Operation/einer medizinischen Behandlung aufklären, des Weiteren welche Maßnahmen zur Sicherung des Heilerfolges notwendig sind. Ferner ist der Arzt zu einer Aufklärung über mögliche wirtschaftliche bzw. versicherungsrechtliche Folgen der Behandlung aufkärungspflichtig. Frau Rechtsanwältin Meier ist seit mehr als 20 Jahre auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechtes spezialisiert. Sie ist Mitherausgeberin des Handbuches Medizinrecht und verfasste dort die Darstellung über das Aufklärungsverschulden. Sie referiert regelmäßig in dem Fachanwaltskurs Medizinrecht das Haftungsrecht.