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MEDIZINRECHT IN BERLIN

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Arzthaftungsrecht

Behandlungsfehlerverschulden

Eine Behandlung, die nicht den anerkannten Regeln der Kunst entspricht, ist fehlerhaft. Der Arzt muss diejenigen Maßnahmen ergreifen, die von einem gewissenhaften und aufmerksamen Arzt seines Faches erwartet werden. Frau Meier vertritt Mandanten gerichtlich und außergerichtlich seit 1985 in Behandlungsfehlerprozessen. Als Mitherausgeberin des Handbuches Medizinrecht betreut sie u.a. auch die Darstellung der Haftung bei Vorliegen eines Behandlungsverschuldens. Sie ist zudem Spezialistin im Auswerten medizinischer Gutachten. Sie ist Dozentin im Fachanwaltskurs Medizin- und Sozialrecht und referiert dort regelmäßig zu dem Thema: „Auswertung medizinischer Sachverständigengutachten“.