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Arzthaftungsrecht


Recht auf Sterben

Vielen Menschen graut davor, am Lebensende im Falle von schwerer Krankheit zu einem Anhängsel von Apparaten zu werden. Es ist möglich, hiergegen Vorsorge zu treffen. Frau Meier publiziert und referiert regelmäßig zu den Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Manchmal ist es vonnöten, den Wunsch zu sterben zu wollen juristisch abzusichern. Frau Meier ist eine anerkannte Expertin auf diesem Gebiet und vertritt außergerichtlich und gerichtlich bundesweit Patienten.