Medizinrecht Arzthaftungsrecht Pflegerecht

Behandlungsfehlerverschulden

Eine Behandlung, die nicht den anerkannten Regeln der Kunst entspricht, ist fehlerhaft. Der Arzt muss diejenigen Maßnahmen ergreifen, die von einem gewissenhaften und aufmerksamen Arzt seines Faches erwartet werden. Frau Meier vertritt Mandanten gerichtlich und außergerichtlich seit 1985 in Behandlungsfehlerprozessen. Als Mitherausgeberin des Handbuches Medizinrecht betreut sie u.a. auch die Darstellung der Haftung bei Vorliegen eines Behandlungsverschuldens. Sie ist zudem Spezialistin im Auswerten medizinischer Gutachten. Sie ist Dozentin im Fachanwaltskurs Medizinrecht.

Aufklärungsverschulden

Eine Heilbehandlung ist ohne Rücksicht auf den damit verfolgten Zweck und den erreichten Erfolg ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit eines Patienten. Von daher muss der Arzt vorab den Patienten über die Diagnose, die Art und Weise der Durchführung und die Risiken einer Operation/einer medizinischen Behandlung aufklären, des Weiteren welche Maßnahmen zur Sicherung des Heilerfolges notwendig sind. Ferner ist der Arzt verpflichtet, über mögliche wirtschaftliche bzw. versicherungsrechtliche Folgen der Behandlung aufzuklären. Frau Rechtsanwältin Meier ist seit mehr als 25 Jahre auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechtes spezialisiert. Sie ist Mitherausgeberin des Handbuches Medizinrecht und verfasste dort die Darstellung über das Aufklärungsverschulden. Sie referiert regelmäßig in dem Fachanwaltskurs Medizinrecht das Haftungsrecht.

Recht auf Sterben

Vielen Menschen graut davor, am Lebensende im Falle von schwerer Krankheit zu einem Anhängsel von Apparaten zu werden. Es ist möglich, hiergegen Vorsorge zu treffen. Frau Meier publiziert und referiert regelmäßig zu den Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Manchmal ist es vonnöten, den Wunsch zu sterben zu wollen juristisch abzusichern. Frau Meier ist eine anerkannte Expertin auf diesem Gebiet und vertritt außergerichtlich und gerichtlich bundesweit Patienten.

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