Fahrzeugkauf / Leasingprobleme
Herr Rechtsanwalt Seidel - Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht - ist Ansprechpartner bei Problemen im Rahmen eines Kauf- oder Leasingvertrages eines Fahrzeuges bzw. bei Schwierigkeiten mit der finanzierenden Bank.
Die Anschaffung eines "neuen" Fahrzeuges löst bei den meisten Mandanten zunächst einmal Freude aus. Leider ergeben sich im Nachhinein häufig Probleme mit Mängeln des Fahrzeuges oder bei der Leasing-Rückgabe mit Schadensersatzansprüchen der Leasinggesellschaft ( Überschreitung der Kilometerlaufleistung; beanstandete Fahrzeugmängel bei der Rückgabe).
1. Fahrzeugkauf
Sofern sich im Nachhinein Fahrzeugmängel herausstellen, auf welche der Verkäufer nicht hingewiesen hatte, ist der "Ärger" vorprogrammiert. In diesem Fall sollte allerdings professionell vorgegangen werden. In gerne auch telefonischer Absprache mit Herrn Rechtsanwalt Seidel ist zunächst der Mangel, gegebenenfalls durch ein Sachverständigengutachten, zu sichern. Bei falschen Angaben des Verkäufers zum Kilometerstand bzw. zu Vorschäden des Fahrzeuges sollte baldmöglichst die Rückabwicklung des Kaufvertrages erfolgen (Wandlung).
Bei Mängeln, welche beseitigt werden können, ist auf jeden Fall zunächst dem Verkäufer mehrfach die Möglichkeit zu geben, den Mangel zu beseitigen. Erst wenn dieses mehrfach fehlgeschlagen ist, kann eine Wandlung des Kaufvertrages verlangt werden. Viele Kunden übersehen diese zwingende rechtliche Abfolge und verlieren hierbei unter Umständen vollständig die Gewährleistungsrechte. Um dieses zu vermeiden, sollte Herr Rechtsanwalt Seidel in die Betreuung der Geltendmachung der Fahrzeugmängel bzw. der Wandlung des Kaufvertrages einbezogen werden. Herr Rechtsanwalt Seidel ist telefonisch hierfür für Sie verfügbar.
2. Fahrzeug-Leasing
Das Leasing eines Fahrzeuges ist insbesondere für Selbstständige häufig auch aus steuerrechtlichen Gründen sinnvoll und bequem. Leider ergeben sich viele Probleme erst bei bzw. nach der Rückgabe des Fahrzeuges, weil die Überschreitung der vereinbarten Kilometerlaufleistung bzw. Schadensersatz wegen Fahrzeugmängel und "Kratzern" verlangt werden. Häufig wird hierbei allerdings übersehen, dass die normale Abnutzung eines Fahrzeuges, wozu auch geringfügige Kratzspuren gehören, keinen Schadensersatzanspruch auslöst.
Sollte es bei der Rückgabe des Fahrzeuges zu Problemen kommen, ist Herr Rechtsanwalt Seidel anzusprechen.
Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht - Legal Skills Berlin -